number7even Terms and Conditions™ 7 AGB's
TERMS AND CONDITIONS
number7even UG (haftungsbeschränkt)
Last Updated: 27.10.24
number7even UG (haftungsbeschränkt)
Last Updated: October 27, 2024
PREAMBLE
These Terms and Conditions reflect the digital alchemy we bring to every client engagement, transforming business challenges into innovative digital solutions.
1. GENERAL PROVISIONS
1.1 Scope of Application
These Terms and Conditions (hereinafter referred to as “Terms”) govern all business relationships and service provisions between number7even UG (haftungsbeschränkt), registered at Eisolzriederstrasse 12, 80999 München, Germany (hereinafter referred to as “Agency”, “we”, “us”, “our”) and our clients (hereinafter referred to as “Client”, “you”, “your”).
These Terms apply to all current and future business relationships, even if not explicitly referenced in subsequent agreements. Any terms and conditions of the Client that conflict with or deviate from these Terms shall not be recognized unless explicitly agreed to in writing by the Agency.
1.2 Definitions
1.2.1 “Services” encompasses our comprehensive digital transformation offerings:
a) AI and Automation Solutions:
– Custom AI model development and implementation
– Process automation and optimization
– Intelligent chatbot development
– Machine learning solutions
– Data analytics and insights
– Workflow automation systems
b) Creative Direction and Strategy Services:
– Brand strategy development
– Digital marketing strategy
– Creative concept development
– Visual identity creation
– Content strategy
– Innovation workshops
c) Digital Experience Design:
– User experience (UX) design
– User interface (UI) design
– Service design
– Interaction design
– Prototyping and testing
– Digital product design
d) Business Transformation Consulting:
– Digital transformation strategy
– Change management
– Process optimization
– Innovation consulting
– Technology adoption planning
– Digital leadership development
e) Emerging Technology Integration:
– Cloud solutions implementation
– IoT integration
– Blockchain solutions
– AR/VR implementations
– API development and integration
– System modernization
1.2.2 “Deliverables” specifically includes:
a) Software and Applications:
– Custom software solutions
– Mobile applications
– Web applications
– Integration solutions
– APIs and middleware
– Automation scripts
b) Digital Assets:
– Design files
– Brand assets
– Digital content
– Visual elements
– Interactive components
– Multimedia content
c) Documentation:
– Technical specifications
– User manuals
– System documentation
– Process documentation
– Training materials
– Implementation guides
1.3 Contract Formation
1.3.1 Contract Formation Requirements:
a) Written Proposal Acceptance:
– Signed proposal document
– Written confirmation email
– Digital signature via approved platforms
– Countersigned statement of work
b) Service Agreement Requirements:
– Detailed scope of work
– Timeline specifications
– Payment terms
– Deliverable descriptions
– Acceptance criteria
– Change management procedures
1.4 Order of Precedence
In case of conflicting terms, the following hierarchy applies:
1. Individual Service Agreements
2. Special Terms for Specific Services
3. These General Terms and Conditions
4. Project Specifications
5. Proposals and Quotations
6. General Communication
2. SERVICE PROVISION
2.1 Service Quality Standards
The Agency commits to:
– Industry best practice adherence
– Current technology standards
– Professional skill application
– Regular quality assurance
– Continuous improvement
– Innovation integration
2.2 CLIENT OBLIGATIONS
2.2.1 Essential Client Responsibilities
a) Information and Materials Provision:
– Complete and accurate project requirements
– Brand guidelines and assets
– Access credentials when required
– Technical documentation
– Existing system information
– Content and copy as needed
b) Decision Making and Approvals:
– Designated approval authority
– Response within agreed timeframes
– Clear feedback provision
– Stage-gate sign-offs
– Change request decisions
– Final acceptance procedures
c) Project Participation:
– Attendance at scheduled meetings
– Timely review of deliverables
– Resource availability as agreed
– Stakeholder engagement
– Testing participation
– Training attendance
2.2.2 Timeline Compliance:
– Meeting agreed deadlines
– Providing timely feedback
– Adhering to approval schedules
– Communicating delays promptly
– Managing internal stakeholders
– Coordinating third parties
2.2.3 System Access and Resources:
– Providing necessary credentials
– Ensuring system availability
– Arranging security clearances
– Facilitating third-party access
– Supporting technical requirements
– Maintaining infrastructure
2.3 AGENCY OBLIGATIONS
2.3.1 Professional Service Delivery
a) Quality Standards:
– Industry best practices application
– Current technology standards
– Professional expertise
– Quality assurance processes
– Regular testing and validation
– Performance optimization
b) Project Management:
– Clear communication channels
– Regular status updates
– Risk management
– Issue resolution
– Change management
– Documentation maintenance
c) Technical Excellence:
– Current technology stack
– Security best practices
– Performance optimization
– Scalability considerations
– Future-proofing
– Innovation integration
2.3.2 Confidentiality Maintenance:
– Data protection measures
– Information security
– Access control
– Secure communication
– Document protection
– Privacy compliance
3. COMMUNICATION AND PROJECT MANAGEMENT
3.1 Project Governance Framework
3.1.1 Meeting Structure:
a) Regular Status Meetings:
– Weekly progress reviews
– Sprint planning sessions
– Retrospective meetings
– Stakeholder updates
– Technical reviews
– Quality assurance reviews
b) Documentation Requirements:
– Meeting minutes
– Action items
– Decision logs
– Risk registers
– Change requests
– Progress reports
3.1.2 Progress Tracking:
– Milestone monitoring
– Timeline adherence
– Budget tracking
– Resource allocation
– Quality metrics
– Risk assessment
3.2 Communication Protocol
3.2.1 Official Communication Channels:
a) Primary Channels:
– Project management system
– Official email
– Video conferencing
– Document sharing
– Instant messaging
– Code repositories
b) Documentation Requirements:
– Written confirmation
– Change requests
– Approval documentation
– Issue logging
– Decision recording
– Meeting minutes
3.3 Response Time Framework
3.3.1 Standard Response Times:
a) Critical Issues (4 Business Hours):
– System outages
– Security incidents
– Data breaches
– Production blockers
– Critical bugs
– Emergency changes
b) Normal Requests (1 Business Day):
– Feature requests
– General questions
– Non-critical bugs
– Configuration changes
– Documentation requests
– Status updates
c) General Inquiries (2 Business Days):
– Information requests
– Clarifications
– Future planning
– General feedback
– Documentation
– Administrative matters
4. CONFIDENTIALITY
4.1 Confidential Information Scope
4.1.1 Protected Information:
a) Business Information:
– Strategic plans
– Financial data
– Market strategies
– Client lists
– Pricing models
– Business processes
b) Technical Information:
– Source code
– Architecture designs
– Security measures
– Access credentials
– Technical specifications
– Development methods
c) Intellectual Property:
– Trade secrets
– Proprietary methods
– Innovation concepts
– Design patterns
– Custom solutions
– Research findings
4.2 Protection Measures
4.2.1 Security Requirements:
a) Technical Measures:
– Encryption protocols
– Access controls
– Secure storage
– Monitoring systems
– Backup procedures
– Security testing
b) Organizational Measures:
– Staff training
– Access policies
– Security procedures
– Audit trails
– Incident response
– Compliance monitoring
4.3 Confidentiality Exclusions
4.3.1 Non-Applicable Information:
a) Public Domain:
– Published information
– Public records
– General knowledge
– Industry standards
– Public documentation
– Open source materials
b) Independent Development:
– Parallel development
– Independent creation
– Common knowledge
– Industry practices
– Standard methods
– Public techniques
c) Third Party Disclosure:
– Legal requirements
– Court orders
– Regulatory compliance
– Government requests
– Auditor requirements
– Contractual obligations
5. INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS
5.1 Agency IP Rights
5.1.1 The Agency retains ownership of:
– Pre-existing intellectual property
– Methodologies and frameworks
– Development tools and platforms
– Generic components and solutions
– Non-client specific know-how
5.1.2 Agency Tools include:
– Custom software frameworks
– Development methodologies
– Design templates
– Process automation tools
– Analytics frameworks
5.2 Client IP Rights
5.2.1 The Client retains ownership of:
– Provided materials and content
– Existing branding elements
– Proprietary business information
– Client-specific data
– Pre-existing client software
5.3 Project Deliverables
5.3.1 Upon full payment, the Client receives:
– Usage rights for final deliverables
– License to deploy custom solutions
– Rights to modify provided content
– Implementation documentation
5.3.2 License Restrictions:
– No resale or redistribution
– No white-labeling without agreement
– No competitor access
– No reverse engineering
– Geographic limitations as specified
5.4 Third-Party Materials
5.4.1 For third-party components:
– Licenses secured by Agency
– Pass-through terms identified
– Usage restrictions documented
– Ongoing costs disclosed
6. DATA PROTECTION AND PRIVACY
6.1 GDPR Compliance
6.1.1 The Agency commits to:
– GDPR principles adherence
– Data minimization
– Purpose limitation
– Storage limitation
– Integrity and confidentiality
6.1.2 Legal Bases for Processing:
– Contract performance
– Legal obligations
– Legitimate interests
– Explicit consent where required
6.2 Data Processing Agreement
6.2.1 Where applicable, includes:
– Processing purposes
– Data categories
– Subject rights management
– Security measures
– Sub-processor requirements
6.2.2 Agency Obligations:
– Process data only on instructions
– Ensure staff confidentiality
– Implement security measures
– Assist with subject requests
– Support compliance documentation
6.3 Security Measures
6.3.1 Technical measures:
– Encryption at rest and in transit
– Access control systems
– Monitoring and logging
– Backup procedures
– Incident response protocols
6.3.2 Organizational measures:
– Staff training
– Access management
– Security policies
– Regular audits
– Documentation maintenance
6.4 Data Breach Procedures
6.4.1 In case of breach:
– Prompt client notification
– Authority notification if required
– Impact assessment
– Mitigation measures
– Documentation requirements
7. SERVICE-SPECIFIC TERMS
7.1 AI and Automation Solutions
7.1.1 Implementation Terms:
– Training data requirements
– Model accuracy expectations
– Performance metrics
– Maintenance requirements
– Update procedures
7.1.2 Usage Limitations:
– Authorized use cases
– Processing restrictions
– Scalability parameters
– Integration requirements
– Support boundaries
7.2 Creative Services
7.2.1 Approval Process:
– Review cycles defined
– Revision limitations
– Final approval procedures
– Archive requirements
– Usage rights specification
7.2.2 Quality Standards:
– Design specifications
– Brand compliance
– Technical requirements
– Delivery formats
– Quality assurance processes
7.3 Digital Experience Design
7.3.1 Development Standards:
– Coding guidelines
– Platform requirements
– Performance criteria
– Testing procedures
– Documentation standards
7.3.2 Acceptance Criteria:
– Functionality requirements
– Performance benchmarks
– Compatibility standards
– User acceptance testing
– Sign-off procedures
7.4 Business Transformation
7.4.1 Consulting Terms:
– Engagement scope
– Deliverable definitions
– Implementation support
– Knowledge transfer
– Success metrics
7.4.2 Client Responsibilities:
– Resource allocation
– Access provision
– Decision-making timeline
– Implementation commitment
– Change management support
7.5 Technology Integration
7.5.1 Technical Requirements:
– System specifications
– Integration points
– Performance criteria
– Security requirements
– Maintenance standards
7.5.2 Support Terms:
– Support levels
– Response times
– Resolution targets
– Escalation procedures
– Maintenance windows
8. ENHANCED DATA PROTECTION AND PRIVACY PROVISIONS
8.1 Extended GDPR Implementation
8.1.1 Data Processing Activities:
– Client data processing records
– Employee data handling
– Marketing data management
– Analytics data processing
– Service delivery data
8.1.2 Cross-Border Data Transfers:
– Standard contractual clauses
– Transfer impact assessments
– Third country safeguards
– Data localization requirements
– Transfer documentation
8.1.3 Data Subject Rights Management:
– Access request procedures
– Rectification processes
– Erasure protocols
– Portability mechanisms
– Objection handling
– Automated decision-making opt-outs
8.2 Technical Data Protection Measures
8.2.1 Infrastructure Security:
– Cloud security protocols
– Network protection measures
– Access control systems
– Encryption standards
– Backup procedures
8.2.2 Application Security:
– Development security standards
– Code review procedures
– Vulnerability testing
– Patch management
– Security monitoring
8.3 Data Retention and Deletion
8.3.1 Retention Periods:
– Active project data: Duration + 3 years
– Financial records: 10 years
– Marketing data: 2 years
– Analytics data: 14 months
– Communication records: 3 years
8.3.2 Deletion Procedures:
– Secure erasure methods
– Backup removal
– Archive management
– Hardware disposal
– Third-party data removal
9. COMPREHENSIVE SERVICE-SPECIFIC TERMS
9.1 AI and Automation Solutions
9.1.1 Data Training and Model Development:
– Data quality requirements
– Model training procedures
– Performance benchmarks
– Accuracy metrics
– Bias prevention measures
9.1.2 AI Solution Deployment:
– Implementation phases
– Testing requirements
– Monitoring systems
– Performance optimization
– Maintenance schedules
9.1.3 Automation Specific Terms:
– Process documentation
– Success metrics
– Error handling
– Fallback procedures
– Human oversight requirements
9.2 Creative and Digital Services
9.2.1 Project Management:
– Milestone definitions
– Review cycles
– Approval procedures
– Change management
– Quality assurance
9.2.2 Creative Rights and Usage:
– License scope
– Usage restrictions
– Attribution requirements
– Modification rights
– Portfolio usage rights
9.3 Digital Experience Implementation
9.3.1 Development Standards:
– Technology stack requirements
– Code quality standards
– Performance criteria
– Security requirements
– Documentation standards
9.3.2 User Experience Requirements:
– Accessibility compliance
– Mobile optimization
– Performance benchmarks
– User testing procedures
– Analytics implementation
9.4 Technology Integration Services
9.4.1 Integration Standards:
– API documentation
– Security protocols
– Performance requirements
– Scalability standards
– Monitoring requirements
9.4.2 Service Level Agreements:
– Availability metrics
– Response times
– Resolution targets
– Maintenance windows
– Support levels
10. LEGAL AND COMMERCIAL TERMS
10.1 Service Delivery Framework
10.1.1 Project Initiation:
– Requirements documentation
– Scope definition
– Timeline establishment
– Resource allocation
– Risk assessment
10.1.2 Quality Assurance:
– Testing procedures
– Acceptance criteria
– Performance metrics
– Review processes
– Documentation standards
10.2 Payment Terms
10.2.1 Fee Structure:
– Service pricing
– Payment schedules
– Additional costs
– Currency specifications
– Tax considerations
10.2.2 Payment Conditions:
– Invoice terms
– Late payment penalties
– Dispute procedures
– Refund policies
– Price adjustment clauses
10.3 Liability and Insurance
10.3.1 Liability Limitations:
– Scope of liability
– Damage caps
– Exclusion clauses
– Force majeure provisions
– Mitigation requirements
10.3.2 Insurance Requirements:
– Coverage types
– Minimum amounts
– Policy maintenance
– Claim procedures
– Certificate provisions
10.4 Warranty Terms
10.4.1 Service Warranties:
– Quality standards
– Performance guarantees
– Compliance assurance
– Technical specifications
– Time commitments
10.4.2 Warranty Limitations:
– Exclusion causes
– Claim procedures
– Resolution processes
– Time limitations
– Remedy specifications
11. DISPUTE RESOLUTION PROCEDURES
11.1 Amicable Resolution
11.1.1 Initial Process:
– Written notification of dispute
– Management level discussion
– 30-day resolution period
– Documentation requirements
– Mediation option
11.1.2 Escalation Procedure:
– Senior management involvement
– Joint resolution committee
– External expert consultation
– Timeline for each step
– Cost sharing arrangements
11.2 Mediation
11.2.1 Mediation Process:
– Conducted in Munich, Germany
– German language proceedings
– Mediator selection process
– Cost allocation
– Confidentiality requirements
11.2.2 Mediation Framework:
– Munich Chamber of Commerce rules
– Time limitations (60 days)
– Documentation requirements
– Participant requirements
– Outcome implementation
11.3 Legal Proceedings
11.3.1 Court Jurisdiction:
– Exclusive jurisdiction: Munich Courts
– German law application
– Language of proceedings: German
– Document requirements
– Legal representation
12. CONTRACT TERMINATION CONDITIONS
12.1 Termination Rights
12.1.1 Ordinary Termination:
– 90 days written notice
– Project completion requirements
– Handover procedures
– Final payment terms
– Asset return process
12.1.2 Extraordinary Termination:
– Material breach conditions
– Immediate effect circumstances
– Insolvency situations
– Regulatory requirements
– Force majeure events
12.2 Termination Consequences
12.2.1 Project Closure:
– Work in progress completion
– Deliverable handover
– Documentation transfer
– License implications
– Data return/deletion
12.2.2 Financial Settlement:
– Work completed payment
– Cancellation fees
– Resource reallocation costs
– Third-party obligations
– Refund conditions
13. FINAL LEGAL PROVISIONS
13.1 Contract Modifications
13.1.1 Amendment Procedures:
– Written form requirement
– Authorized signatories
– Version control
– Notice requirements
– Implementation timeline
13.2 Severability Clause
13.2.1 Invalid Provisions:
– Partial invalidity effects
– Replacement provisions
– Legal compliance
– Economic purpose maintenance
– Contract continuation
13.3 Assignment and Transfer
13.3.1 Rights Transfer:
– Written consent requirement
– Notification obligations
– Legal successor rights
– Client restrictions
– Agency privileges
14. JURISDICTION AND GOVERNING LAW
14.1 Applicable Law
14.1.1 Legal Framework:
– German law exclusively
– Exclusion of UN CISG
– EU regulation application
– Bavarian state law
– Industry regulations
14.2 Jurisdiction
14.2.1 Court Competence:
– Munich Courts exclusively
– First instance court specified
– Appeal procedures
– Emergency proceedings
– Enforcement jurisdiction
14.3 Language
14.3.1 Official Communications:
– German as primary language
– English as secondary language
– Translation requirements
– Interpretation rules
– Document hierarchy
15. SIGNATURE AND ACCEPTANCE
15.1 Contract Formation
15.1.1 Acceptance Methods:
– Written signature
– Digital signature (qualified electronic signature under EU law)
– Online acceptance
– Implied acceptance through service use
– Purchase order reference
15.2 Authorized Signatories
15.2.1 Requirements:
– Legal representation authority
– Position verification
– Documentation requirements
– Power of attorney if applicable
– Corporate seal requirements
15.3 Execution
15.3.1 Contract Copies:
– Two originals
– Digital copies
– Archiving requirements
– Access provisions
– Distribution list
16. FINAL DECLARATIONS
This agreement is made in Munich, Germany, and shall be governed by and construed in accordance with the laws of the Federal Republic of Germany.

AGBS
number7even UG (haftungsbeschränkt)
Last Updated: 27.10.24
number7even UG (haftungsbeschränkt)
Last Updated: October 27, 2024
Vereinbarung bezeichnet den gesamten Inhalt dieses Dokuments der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusammen mit allen anderen dem Projekt ggf. zugehörigen unterzeichneten Ergänzungen, zusammen mit allen Exponaten, Anlagen oder Anhängen zu diesem Dokument.
1.2 Unter Kundeninhalte sind alle Materialien, Informationen, Sach-, Werbe- oder andere Werbeaussagen, Fotografien, Schriften und andere kreative Inhalte zu verstehen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, um sie bei der Vorbereitung und/oder Einarbeitung in die Liefergegenstände zu verwenden.
1.3 Unter Urheberrechten versteht man die Eigentumsrechte an Originalwerken der Urheberschaft, ausgedrückt in einem greifbaren Ausdrucksmedium, wie sie im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland definiert und durchsetzbar sind.
1.4 Liefergegenstände sind die im Projektauftrag spezifizierten Dienstleistungen und Arbeitsprodukte, die von der Agentur an den Kunden in der im Projektauftrag angegebenen Form und mit den im Projektauftrag angegebenen Medien zu liefern sind.
1.5 Agenturwerkzeuge sind alle Designwerkzeuge, die von der Agentur bei der Erbringung derDienstleistungen entwickelt und/oder verwendet werden, einschließlich, ohne Einschränkung, bereits existierender und neu entwickelter Software, einschließlich Quellcode, Web-Authoring-Tools, Schriftarten und Anwendungstools, zusammen mit jeder anderen Software oder anderen Erfindungen, ob patentierbar oder nicht, und allgemeinen nicht urheberrechtsfähigen Konzepten wie Website-Architektur, Layout, Navigations- und Funktionselementen.
1.6 Endgültige Arbeiten sind alle kreativen Inhalte, die von der Agentur entwickelt oder von der Agentur in Auftrag gegeben wurden und ausschließlich für das Projekt entwickelt und in die endgültigen Liefergegenstände aufgenommen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle visuellen Elemente, Grafikdesign, Illustration, Fotografie, Animation, Motion Design, audiovisuelle Arbeiten, Töne, typografische Bearbeitungen und Text, Änderungen am Kundeninhalt und die Auswahl, Anordnung und Koordination dieser Elemente durch die Agentur zusammen mit dem Kundeninhalt und/oder Materialien Dritter.
1.7 Endgültige Liefergegenstände sind die von der Agentur bereitgestellten und vom Kunden akzeptierten Endversionen der Liefergegenstände.
1.8 Vorarbeiten sind alle kreativen Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konzepte, Skizzen, visuelle Präsentationen oder andere alternative oder vorläufige Entwürfe und Dokumente, die von der Agentur entwickelt wurden und die gezeigt oder nicht gezeigt und/oder dem Kunden zur Prüfung übergeben werden können, aber nicht Teil der endgültigen Arbeiten sind.
1.9 Projekt bedeutet den Umfang und Zweck der vom Kunden identifizierten Verwendung des Arbeitsprodukts, wie im Projektauftrag beschrieben.
1.10 Unter Dienstleistungen sind alle Dienstleistungen und das Arbeitsprodukt zu verstehen, die dem Kunden von der Agentur, wie im Projektauftrag beschrieben und anderweitig näher definiert, zur Verfügung gestellt werden.
1.11 Materialien Dritter sind urheberrechtlich geschützte Materialien Dritter, die in die Endergebnisse einfließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stockfotos oder Illustrationen.
1.12 Marken sind Handelsnamen, Wörter, Symbole, Designs, Logos oder andere Vorrichtungen oder Entwürfe, die in den Endergebnissen verwendet werden, um den Ursprung oder die Quelle der Waren oder Dienstleistungen des Kunden zu bezeichnen.
1.13 Arbeitsdateien sind alle zugrundeliegenden Arbeitsprodukte und digitalen Dateien, die von der Agentur verwendet werden, um die Vorarbeiten und endgültigen Arbeiten zu erstellen, mit Ausnahme des Endformats, das die endgültigen Arbeitsergebnisse enthält.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Gesamtheit aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und – anbahnungen, Dienstleistungen, sonstigen Leistungen und Angebote der number7even UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Agentur“) mit Sitz in München.
2.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners und/oder eines Dritten gelten nur dann, wenn und soweit diese durch die Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 Abweichende und/oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
2.4 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Annahme des Angebotes oder dem Beginn der Leistung durch die Agentur als vom Vertragspartner bestätigt.
2.5 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner per Textform mitgeteilt und gelten als vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats nachBekanntgabe in schriftlicher Form gegenüber der Agentur widerspricht.
2.6 Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und getroffenen individualvertraglichen Vereinbarungen gilt im Zweifel die jeweils speziellere Regelung.
3.1 Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen bestimmen sich nach dem zu Grunde liegenden Angebot und weiteren individuellen Absprachen mit dem Vertragspartner.
3.2 Ein Vertrag mit der Agentur kommt erst mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Vertragspartners oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande. Schriftlich bedeutet in diesem Zusammenhang auch die Bestätigung per Textform (zum Beispiel per Mail).
4.1 Als Gegenleistung für die von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Kunde an die Agentur Gebühren in der Höhe und gemäß dem im Projektauftrag festgelegten Zahlungsplan des Projektauftrags sowie alle anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs- oder Mehrwertsteuern, auch wenn diese nach dem Zahlungsplan berechnet oder festgesetzt wurden.
4.2 Die Projektpreise enthalten nur die Vergütung der Agentur. Alle externen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gerätemiete, Kosten und Honorare des Fotografen, Fotografie-, Typografie-, Schrift-und/oder Artwork-Lizenzen, Kosten für die Herstellung von Prototypen, Talentgebühren, Musiklizenzen und Gebühren für Online-Zugang oder Hosting, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, in der Projektbestellung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.
4.3 Rechnungen: Rechnungen der Agentur sind umgehend fällig. Durch Mahnung seitens der Agentur kommt der Vertragspartner in Verzug. Die gesetzliche Frist von 30 Tagen ist nicht zu beachten. Die Agentur behält es sich vor, im Falle des Verzugs des Vertragspartners, Verzugszinsen und Ersatz von Mahnkosten nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verlangen. Darüber hinaus ist die Agentur in dem Fall berechtigt, weitere Leistungen zu unterlassen. Gesetzliche Ansprüche seitens der Agentur bleiben unberührt. Der Kunde ist für alle Inkasso- oder Rechtskosten verantwortlich, die durch verspätete oder säumige Zahlung entstehen.
4.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Lieferung und jegliche Übertragung des Eigentums anArbeiten zurückzuhalten, wenn Konten nicht aktuell sind oder überfällige Rechnungen nicht vollständig bezahlt werden. Alle Erteilungen von Lizenzen zur Nutzung oder Übertragung von Eigentumsrechten an geistigem Eigentum im Rahmen dieser Vereinbarung sind an den Eingang der vollständigen Zahlung gebunden, die alle ausstehenden zusätzlichen Kosten, Steuern, Ausgaben und Gebühren, Abgaben oder die Kosten von Änderungen einschließt.
4.5 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4.6 Angebote der Agentur sind stets exklusive Reisekosten und Unterkunft sowie sonstiger Spesen. Die Kosten für notwendiges Mietequipment gibt die Agentur an den Vertragspartner weiter. Die Agentur entscheidet in Absprache mit dem Vertragspartner, welche zusätzliche Ausstattung als notwendig zu erachten ist, behält sich jedoch zur sinnvollen Umsetzung der Vorgaben einen Ermessensspielraum vor.
5.1 Allgemeine Änderungen. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen im Projektauftrag und vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung zahlt der Kunde zusätzliche Gebühren für vom Kunden gewünschte Änderungen, die außerhalb des Umfangs der Dienstleistungen liegen, auf Zeit- und Materialbasis zum aktuellen Standard-Stundensatz der Agentur von 200,00 € Netto pro Stunde. Solche Gebühren sind zusätzlich zu allen anderen im Rahmen des Projektauftrags zu zahlenden Beträgen zu entrichten, ungeachtet eines darin festgelegten maximalen Budgets, Vertragspreises oder Endpreises. Die Agentur kann einen oder mehrere Lieferzeitpläne oder -termine im Projektauftrag und in den Liefergegenständen verlängern oder ändern, wenn dies aufgrund solcher Änderungen erforderlich ist.
5.2 Änderungen des Auftrags: Die Agentur benachrichtigt den Kunden im Voraus über alle zu erwartenden zusätzlichen Gebühren, die aufgrund allgemeiner Änderungswünsche anfallen, die unterAbschnitt 5.1. fallen. Die Agentur legt einen schriftlichen Änderungsauftrag vor, der eine Schätzung der zusätzlichen Gebühren zur schriftlichen Genehmigung enthält. Die Arbeit an den angeforderten Änderungen wird nicht fortgesetzt, bis die Agentur einen vollständig unterzeichneten Änderungsauftrag erhält.
5.3 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten bis zu zwei Korrektur-/Änderungsschleifen, außer bei Logoiterationsprozessen (diese beinhalten bis zu drei Korrektur-/Änderungsschleifen). Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.4 Substanzielle Änderungen: Wenn der Kunde Änderungen wünscht oder anordnet, die eine Überarbeitung von mehr als fünfzig Prozent (50%) der für die Erstellung der Liefergegenstände erforderlichen Zeit und/oder des Wertes oder des Umfangs der Dienstleistungen bedeuten, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden einen neuen und separaten Projektauftrag zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Die Arbeit an den überarbeiteten Dienstleistungen beginnt erst dann, wenn ein vollständig unterzeichneter überarbeiteter Projektauftrag und, falls erforderlich, zusätzliche Honorare bei der Agentur eingegangen sind.
6.1 Grundsätzlich wird für die Postproduktion von Inhalten eine Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen nach Produktion angesetzt, sofern keine abweichende individualvertragliche Regelung getroffen wird.
6.2 Bei Postproduktionen ist eine Korrekturschleife von 5 Stunden Zeitaufwand inkludiert.
6.3 Bei Postproduktionen, welche binnen kurzer Frist abgeschlossen werden müssen, erfolgt eine Abrechnung nach den übermittelten Express-Tagessätzen.
6.4 Weitere Korrekturwünsche werden als Mehraufwand behandelt und sind individuell zu vereinbaren. Sie werden nach übermittelten Tagessätzen berechnet.
6.5 Im Falle der kurzfristigen Absage – kurzfristig heißt unter 14 Tagen – vor terminierten Produktionen, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent der Nettoproduktionssumme zuzüglich Umsatzsteuer. Im Falle der Absage einer terminierten Produktion ab24 Stunden vor Beginn des Produktionstages verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einerVertragsstrafe in Höhe von 75 Prozent der Nettoproduktionssumme zuzüglich Umsatzsteuer. Bereits geleistete Auslagen seitens der Agentur werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Eine terminierte Produktion liegt bei einer Vereinbarung per E-Mail, einer mündlichen Absprache, oder einer sonstigen konkludenten Einigung vor, aufgrund derer die Agentur die notwendigen Mitarbeiter und sonstigen Aufwendungen für den jeweiligen Termin einplanen muss.
6.6 Eine Produktion im Rahmen von Veranstaltungen gilt als erfüllt, sobald die Hauptproduktion beendet ist und in Hinblick auf die vorherig vereinbarte Tagesordnung grundsätzlich keine weiteren Leistungen zu erwarten sind.
6.7 Bei Produktionen sorgt der Vertragspartner für eine angemessene Verpflegung der anwesendenMitarbeiter der Agentur. Im Zweifel behält sich die Agentur eine Abrechnung der notwendigen Spesen vor Ort durch eine separate Rechnung vor.
6.8 Dem Vertragspartner wird kein Anrecht auf eine Speicherung der Produktionsergebnisse oder sonstiger Erzeugnisse und Daten aus dem Auftragsverhältnis über einen Zeitraum von 3 Monaten nach Erstellung oder Beendigung des Projekts hinweg gewährt.
6.9 Bei Produktionen geht die Agentur davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Kunden übertragen haben. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
7.1 Ein Projekt im Bereich Webdesign & -entwicklung beinhaltet zwei bis drei Präsenztermine mit demVertragspartner. In einem Termin bei Projektstart werden mit dem Vertragspartner Ideen, Wünsche undZiele definiert, anhand von Beispielen ein gemeinsames Gefühl für das angestrebte Design entwickelt sowie sämtliche Inhalte und gewünschte Leistungen definiert.
7.2 Im Anschluss an eine Konzeptionsphase erhält der Vertragspartner sogenannte Wireframes –Strukturskizzen –, die Aufbau, Inhalte und grobes Layout der Website darstellen. Nach Freigabe der Strukturskizzen wird das Design umgesetzt. Dabei behält sich die Agentur vor, ästhetische Empfehlungen auszusprechen und die vereinbarten Leistungen im Rahmen einer gerechtfertigten künstlerischen Freiheit und Design-Expertise umzusetzen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
7.3 Der Vertragspartner hat der Agentur durch zeitgemäße Zulieferung benötigter Inhalte, wie beispielsweise Texte, Dateien und Links, zuzuarbeiten.
7.4 Der Vertragspartner hat das Recht auf eine Korrekturschleife zur Wireframe-Struktur, sowie bis zu zwei Korrekturschleifen von insgesamt 10 Stunden Zeitaufwand zum finalen Seitendesign durch die Agentur, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.5 Nach Freigabe des finalen Designs wird die Website auf technischer Ebene finalisiert. Die Agentur stellt die reibungslose und funktionsfähige Programmierung der vereinbarten Seite, sowie dieOptimierung für Desktop und Mobilgeräte sicher, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.6 Die Agentur liefert standardisierte Empfehlungen zu Impressum, Datenschutzerklärung, Metatext, sowie eine allgemeine Suchmaschinenoptimierung und, wenn gewünscht, Verknüpfung mit Google Analytics. Bei spezifischen Anforderungen müssen die Inhalte vom Vertragspartner geliefert werden und werden gegebenenfalls gesondert berechnet. Die standardisierten Empfehlungen entsprechen keinerRechtsberatung.
7.7 Die Live-Schaltung der Webseite auf einer vorher vereinbarten entsprechenden URL wird erst nachvorherigem schriftlichem Einverständnis des Kunden durchgeführt. Die Live-Schaltung entspricht dem Projektabschluss.
7.8 Die Agentur gewährleistet nach Projektabschluss Serviceleistungen bei anerkanntem Verschulden von Fehlern, sowie, wenn vereinbart, beim Hosting und der Bereitstellung eines Content-Management-Systems. Fehler, die nicht durch die Agentur verschuldet wurden, verantwortet grundsätzlich der Vertragspartner. Dies betrifft insbesondere Beeinträchtigungen bei Ladezeiten, Design und Seitenverfügbarkeit, die aufgrund vom Vertragspartner zu verantwortende technische oder in sonstigerWeise auftretenden Umstände entstehen.
7.9 Mit der Publikation der Website durch einen Internet Service Provider ist in der Regel die Dienstleistung der Agentur abgeschlossen. Die Wartung und Pflege der Website wird bei Bedarf mit einem gesonderten Folgevertrag geregelt.
7.10 Das Bereitstellen der von der Agentur entwickelten und gestalteten Webseiten und Websites im Netz erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Kunden in der Regel durch einen Internet Service Provider (ISP). Haftung für mangelnde Leistung des Internet Service Providers (Übertragungsleistung, Erreichbarkeit, Skriptfunktionalität, Maildienst u. ä.) sind genauso ausgeschlossen wie finanzielle Forderungen des ISP an durch die Agentur vermittelte Kunden. Insofern stellt der Auftraggeber die Agentur von jeder Haftung frei.
8.1 Ein Logodesign-Paket enthält maximal 4 verschiedene Ideen, die alle in einzelne oder ähnlicheRichtungen gehen, ausgehend davon was der Kunde der Agentur im Briefing vermittelt hat.
8.2 Alle Ideen werden einzeln und nacheinander abgeliefert.
8.3 Sollte einer dieser Entwürfe gefallen geht es in den Iterationsprozess der bis zu drei Korrekturschleifen beinhaltet.
8.4 Im Falle Ihrer Zufriedenheit beginnt die Reinzeichnung des Logos. Diese findet nur einmal statt und bildet den finalen Teil des Logodesigns.
9.1 Anfallende Druckkosten bei Druckereien und Drittdienstleistern sind immer exklusive der Gestaltungs- & Kreationskosten. Druckkosten sind abhängig von Auflage, Druckqualität und Materialwahl und dementsprechend im Vorhinein nicht immer durch uns zu kalkulieren. Daher werden Kosten für den Druck immer separat behandelt und befinden sich nicht in der Kalkulation für die Gestaltung und das Design des Druckwerkes.
9.2 Druckproduktionen werden standardmäßig mit einer Durckdatenverarbeitungspauschale von 120,00 € Netto berechnet. Diese beinhaltet die Weitergabe der Daten an die Druckerei, so wie die Druckdatenaufbereitung für die Druckerei, sodass Digitaldaten entsprechend analog verarbeitet werden können.
10.1 Zeitplan: Die Agentur räumt der Ausführung der Dienstleistungen, soweit erforderlich oder wie im Projektauftrag festgelegt, Priorität ein und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Dienstleistungen innerhalb der im Projektauftrag festgelegten Frist(en) zu erbringen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Leistungen innerhalb der für solche Überprüfungen festgelegten Zeit zu überprüfen, und erklärt sich bereit, dies unverzüglich zu tun, entweder dadurch:
(i) die Liefergegenstände schriftlich zu genehmigen; oder
(ii) schriftliche Kommentare und/oder Korrekturen vorzulegen, die ausreichen, um die Bedenken,Einwände oder Korrekturen des Kunden gegenüber der Agentur zu ermitteln. Der Kunde muss rechtzeitig auf jede Anfrage der Agentur nach schriftlicher Klärung von Bedenken, Einwänden oder Korrekturen reagieren. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Fähigkeit der Agentur, alle Zeitpläne einzuhalten, vollständig von der prompten Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur Bereitstellung von Materialien und schriftlichen Genehmigungen und/oder Anweisungen gemäß dem Projektauftrag abhängt und dass jegliche Verzögerungen bei der Leistung des Kunden oder vom Kunden angeforderte Änderungen an den Dienstleistungen oder Lieferungen die Lieferung der Liefergegenstände verzögern können. Eine solche Verzögerung, die durch den Kunden verursacht wird, stellt keine Verletzung einer Bestimmung, Bedingung oder der Verpflichtungen der Agentur gemäß diesem Vertrag dar.
11.1 Der Kunde hat die Agentur innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt jedes Liefergegenstandes schriftlich über jede Nichteinhaltung der im Projektauftrag festgelegten Spezifikationen durch diesen Liefergegenstand oder über alle anderen Einwände, Korrekturen, Änderungen oder Ergänzungen, die der Kunde an diesem Liefergegenstand wünscht, zu informieren. Eine solche schriftliche Benachrichtigung muss ausreichen, um Einwände, Korrekturen, Änderungen oder Ergänzungen eindeutig zu kennzeichnen, und die Agentur verpflichtet sich, diese in kommerzieller Hinsicht rechtzeitig vorzunehmen. Alle Einwände, Korrekturen, Änderungen oder Ergänzungen unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung keine schriftliche Rüge über etwaige Mängel oder Nichterfüllung der Leistung, so gilt die Leistung der Agentur als nach Maßgabe des § 377 HGB als abgenommen.
12.1 Die Agentur arbeitet bei Produktionen und Postproduktionen im Rahmen der künstlerischen Freiheit.Das bedeutet, dass der Vertragspartner Verbesserungs- und Änderungsvorschläge an der Arbeitsweise und den Ergebnissen der Agentur äußern darf, jedoch Berichtigung dieser Vorschläge im Hinblick auf den künstlerischen Spielraum nur in geläufigem Umfang zu erwarten hat.
13.1 Der Kunde erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, das Folgende in angemessener und rechtzeitiger Weise durchzuführen:
(a) Koordination jeglicher Entscheidungsfindung mit anderen Parteien als der Agentur;
(b) Bereitstellung von Kundeninhalten in einer Form, die sich zur Reproduktion oder zur Aufnahme in die Liefergegenstände ohne weitere Vorbereitung eignet, sofern im Projektauftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist;
(c) Endgültiges Korrekturlesen und für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände genehmigt hat, aber Fehler, wie z.B., nicht ausschließlich, typographische Fehler oder Rechtschreibfehler, im Endprodukt verbleiben, so hat der Kunde die Kosten für die Korrektur dieser Fehler zu tragen; und
(d) Sicherstellung, dass alle Informationen und Ansprüche, die Kundeninhalte umfassen, korrekt und legal sind und den geltenden Standards der Branche des Kunden entsprechen.
14.1 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Ergebnisse zu reproduzieren, zu veröffentlichen und in den Portfolios und Websites der Agentur sowie in Galerien, Designpublikationen und anderen Medienoder Exponaten zum Zwecke der Anerkennung kreativer Exzellenz oder des beruflichen Aufstiegs auszustellen und die Urheberschaft an den Ergebnissen in Verbindung mit solchen Verwendungen anzuerkennen. Jede Partei kann, vorbehaltlich der angemessenen Zustimmung der anderen Partei, ihre Rolle in Bezug auf das Projekt und gegebenenfalls die der anderen Partei zur Verfügung gestelltenDienstleistungen auf ihrer Website und in anderen Werbematerialien beschreiben und, wenn sie nichtausdrücklich widersprochen hat, einen Link zur Website der anderen Partei einfügen.
14.2 Die Agentur hat das Recht, auf der Homepage bzw. an zentraler Stelle der Website als Urhebergenannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk darf die Agentur einen direkten Link auf die eigeneHomepage einrichten – und zwar entweder auf der Homepage (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Die Agentur erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis (Link) als Referenz auf die Homepage des Kunden einzurichten.
14.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur zehn einwandfreieBelegexemplare unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung desVertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
15.1 Endgültige Arbeiten. Sämtliche von der Agentur an den Vertragspartner übergebenen Daten,Produkte bzw. Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatumbestehenden Forderungen gegen den Vertragspartner Eigentum der Agentur. Der Vertragspartner ist zur Weiterverwendung der entsprechenden Daten, Produkte bzw. Gegenstände nur im ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
15.2 Dem Kunden wird seitens der Agentur für übergebene Daten, Produkte bzw. Gegenstände einNutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist, vorbehaltlich abweichender individualvertraglicherBestimmungen, örtlich, sachlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt. Bis zur vollständigen Bezahlung der an diesen Daten, Produkten beziehungsweise Gegenständen zugrunde liegenden Auftragssumme des geschlossenen Vertrages verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
15.3 Alle Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. DieBestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sogenannte Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff.UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff.UrhG zu.
15.4 Ein Miturheberrecht des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn dieser durch Ratschläge und Ideen mit Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.
15.5 Alle Gestaltungsleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Programmcode der veröffentlichten Seiten noch zu Testzwecken in Kopien verändert werden. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Auch die von der Agentur dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert oder weitergegeben werden.
15.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber.
16.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Datenträger, offene Dateien und offene Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm offene Datenträger, offene Dateien und offene Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
16.2 Vorarbeiten/Arbeitsdateien: Die Agentur behält alle Eigentumsrechte, Nutzungsrechte sowie geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte, an und auf alle Vorarbeiten und Arbeitsdateien, die nicht als endgültige Arbeiten gekennzeichnet sind (Vermerk: XXX-FINAL.Dateiendung).
Jede Partei erkennt an, dass sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bestimmte vertrauliche oderurheberrechtlich geschützte technische und geschäftliche Informationen und Materialien der anderen Partei erhalten kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorarbeiten (“vertrauliche Informationen”). Jede Partei, ihre Vertreter und Mitarbeiter werden alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und aufbewahren, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben und vertrauliche Informationen nur dann verwenden, wenn dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Projektauftrags erforderlich ist, es sei denn, dies wird von einem Gericht oder einer Regierungsbehörde verlangt. Ungeachtet des Vorstehenden gehören zu den vertraulichen Informationen keineInformationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder auf andere Weise ordnungsgemäß von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zurVertraulichkeit erhalten werden. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der vertraglichen bzw. geschäftlichen Beziehung bestehen
18.1 Die Agentur erbringt die Dienstleistungen unter der allgemeinen Leitung des Kunden, aber die Agentur bestimmt im alleinigen Ermessen der Agentur die Art und Weise und die Mittel, mit denen dieDienstleistungen ausgeführt werden. Dieser Vertrag begründet keine Partnerschaft oder ein Joint Venture, und keine Partei ist befugt, als Agent zu handeln oder die andere Partei zu binden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt. Alle dem Kunden gegebenenfalls gewährten Rechte sind vertraglicher Natur und werden vollständig durch die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien und die verschiedenen Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags definiert.
18.2 Subunternehmer & Agentur-Agenten. Es ist der Agentur gestattet, neben eigenem Personal auch dritte oder andere Dienstleister als unabhängige Auftragnehmer in Verbindung mit den Dienstleistungen zu beauftragen und/oder zu nutzen (“Subunternehmer”). Ungeachtet dessen bleibt die Agentur vollverantwortlich für die Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen und Bedingungen dieserVereinbarung durch diese Subunternehmer. Die Agentur entscheidet allein über die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter.
18.3 Keine Abwerbung: Während der Laufzeit des Projekts und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Ablauf oder Beendigung des Projekts erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keinenAgenturmitarbeiter oder Designvertreter der Agentur auf Vollzeit-, Teilzeit-, Beratungs-, Leiharbeits- oder einer anderen Art von Basis zu werben, anzuwerben, einzustellen oder anderweitig zu beschäftigen oder zu behalten, unabhängig davon, ob diese Person mit der Durchführung von Aufgaben im Rahmen dieserVereinbarung beauftragt wurde oder nicht. Für den Fall, dass ein solches Beschäftigungs-, Beratungs- oder Work-for-Hire-Ereignis eintritt, stimmt der Kunde zu, dass die Agentur Anspruch auf eine Agenturprovision hat, die entweder (a) 25 Prozent des Gehalts der Person im ersten Jahr beim Kundenoder (b) 25 Prozent der an die Person gezahlten Gebühren beträgt, wenn sie vom Kunden als unabhängiger Auftragnehmer eingestellt wird. Im Falle von (a) oben ist die Zahlung der Provision innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Beschäftigungsbeginns fällig. Im Falle von (b) oben wird die Zahlung am Ende jedes Monats fällig, in dem der unabhängige Auftragnehmer Dienstleistungen für den Auftraggeber erbracht hat. Die Agentur ist im Falle der Nichtzahlung und in Verbindung mit diesem Abschnitt berechtigt, alle Rechtsmittel nach Recht und Billigkeit in Anspruch zu nehmen.
18.4 Wettbewerb: Die Agentur ist berechtigt, Leistungen auch für direkte Wettbewerber des Vertragspartners vorzunehmen, wenn und soweit keine ausdrückliche, schriftliche, abweichende Regelung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird.
18.5 Keine Exklusivität: Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass eine Zusammenarbeit keine ausschließliche Beziehung zwischen den Parteien begründet. Es steht dem Kunden frei, andere zu beauftragen, Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art wie die von der Agentur angebotenen Dienstleistungen zu erbringen, und die Agentur ist berechtigt, anderen Klienten Dienstleistungen anzubieten und zu erbringen, andere Kunden zu werben und anderweitig für die von der Agentur angebotenen Dienstleistungen zu werben.
19.1 Auf Kundenseite: Der Kunde versichert, garantiert und verpflichtet sich gegenüber der Agentur, dass (a) der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundeninhalten besitzt oder anderweitig das volle Recht und die Befugnis hat, die Nutzung der Kundeninhalte zu erlauben, (b) die Kundeninhalte korrekt und legal sind, den ethischen Standards der Branche des Kunden entsprechen und die Rechte Dritter nicht verletzen, und die Nutzung des Kundeninhalts sowie jeglicher Marken in Verbindung mit dem Projekt nicht verletzt und nicht die Rechte Dritter verletzen wird, (c) der Kunde muss die Bedingungen und Konditionen jeglicher Lizenzvereinbarungen einhalten, die die Nutzung von Materialien Dritter regeln, und (d) der Kunde muss alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Dienstleistungen und Lieferungen einhalten.
19.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass Marken nicht die Rechte Dritter verletzen, und der Kunde hat die Agentur von allen Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten, Verlusten oder Ausgaben freizustellen, die aus Ansprüchen, Forderungen oder Klagen Dritter wegen Markenverletzung oder aus dem Versäumnis des Kunden, eine Markenfreigabe oder -erlaubnis für dieNutzung von Marken zu erhalten, entstehen. Die Agentur prüft in keiner Weise die rechtliche Konformität der herzustellenden oder überlassenen Werbemittel oder Materialien.
19.3 Kundeninhalte, einschließlich bereits bestehender Marken, bleiben das alleinige Eigentum desKunden oder seiner jeweiligen Lieferanten, und der Kunde oder seine Lieferanten sind der alleinige Eigentümer aller Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Urheberrechte und anderer Rechte in Verbindung damit. Der Kunde gewährt der Agentur hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Modifikation, Anzeige und Veröffentlichung der Kundeninhalte ausschließlich in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen durch die Agentur und der werblichen Nutzung der Liefergegenstände, wie in diesem Vertrag genehmigt.
19.4 Auf Agenturseite:
(a) Die Agentur sichert hiermit zu, garantiert und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass die Agentur die in der Vereinbarung genannten Dienstleistungen auf professionelle und fachmännische Weise und in Übereinstimmung mit allen angemessenen professionellen Standards für solche Dienstleistungen erbringt.
(b) Die Agentur sichert ferner zu, garantiert und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass (i) mit Ausnahme von Materialien Dritter und Kundeninhalten, die endgültigen Ergebnisse dieOriginalarbeit der Agentur und/oder ihrer unabhängigen Auftragnehmer sind, (ii) für den Fall, dass die endgültigen Ergebnisse die Arbeit unabhängiger Auftragnehmer enthalten, die von der Agentur für das Projekt beauftragt wurden, die Agentur sichere Vereinbarungen mit diesen Auftragnehmern hat, die alle erforderlichen Rechte gewähren, (iii) nach bestem Wissen und Gewissen der Agentur verletzen die von der Agentur und den Subunternehmern der Agentur zur Verfügung gestellten endgültigen Arbeiten nicht die Rechte einer Partei, und ihre Verwendung in Verbindung mit dem Projekt nicht die Rechte Dritter verletzt. Falls der Kunde oder Dritte die Liefergegenstände ändern oder anderweitig außerhalb des Umfangs oder für einen Zweck verwenden, der nicht im Projektauftrag oder in diesem Vertrag angegeben ist oder den hierin genannten Bedingungen widerspricht, sind alle Zusicherungen und Gewährleistungen derAgentur ungültig.
(c) Abgesehen von den ausdrücklichen Zusicherungen und Gewährleistungen in dieser Vereinbarung gibt die Agentur keinerlei Gewährleistungen ab. Die Agentur lehnt ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen jeglicher Art ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Einhaltung von Gesetzen oder staatlichen Vorschriften oder Regelungen, die auf das Projekt anwendbar sind.
20.1 Auf Kundenseite: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Agentur von allen Schäden,Verbindlichkeiten, Kosten, Verlusten oder Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die sich ausAnsprüchen, Forderungen oder Klagen Dritter ergeben, die sich aus einer Verletzung der Pflichten oderVerpflichtungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden im Rahmen dieses Vertragsergeben. Unter solchen Umständen wird die Agentur den Kunden unverzüglich schriftlich über alleAnsprüche oder Klagen informieren:
(a) Der Kunde hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Verhandlungen; und
(b) Die Agentur bietet dem Kunden wirtschaftlich angemessene Unterstützung, Informationen und Befugnisse, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt erforderlich sind. Der Kunde erstattet die angemessenen Auslagen, die der Agentur bei der Bereitstellung dieser Unterstützung entstehen.
20.2 Der Kunde stellt auf Anforderung die Agentur von allen Ansprüchen Dritter aus eventuellenVerstößen gegen wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche und/oder sonstige schutzrechtliche Normen und/oder sonstige gesetzliche Bestimmungen und/oder geltende Werberichtlinien auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ersetzt darüber hinausgehende Schäden und Rechtsverteidigungskosten, soweit die Verstöße auf Vorgaben des Vertragspartners beruhen und/oder sonst in dessen Verantwortungsbereich liegen, außer soweit die Agentur selbstnachweisbar ein grobes Verschulden trifft.
20.3 Auf Agenturseite. Vorbehaltlich der Bestimmungen, Bedingungen, ausdrücklichen Zusicherungen und Gewährleistungen in diesem Vertrag stimmt die Agentur zu, den Kunden zu entschädigen, zu retten und schadlos zu halten von allen Schäden, Haftungen, Kosten, Verlusten oder Ausgaben, die sich aus einer Verletzung der hierin gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen der Agentur ergeben, es sei denn, solche Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten, Verluste oder Ausgaben entstehen direkt als Folge von grober Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Kunden, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde die Agentur unverzüglich schriftlich über den Anspruch benachrichtigt; (b) die Agentur die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen hat; und (c) der Kunde derAgentur die Unterstützung, Informationen und Befugnisse zur Verfügung stellt, die notwendig sind, um die Verpflichtungen der Agentur gemäß diesem Abschnitt zu erfüllen. Ungeachtet des Vorstehenden ist die Agentur nicht verpflichtet, den Kunden zu verteidigen oder anderweitig schadlos zu halten für Ansprüche oder nachteilige Tatsachenfeststellungen, die sich aus oder aufgrund von Kundeninhalten, nicht autorisierten Inhalten, unsachgemäßer oder illegaler Nutzung oder dem Versäumnis, die von der Agentur bereitgestellten Leistungen zu aktualisieren oder zu warten, ergeben.
20.4 Die Agentur nimmt die Interessen des Vertragspartners im Rahmen des Individualvertrages wahr.Dazu gehört, dass bei auftragsbezogener Unterstützung durch Subunternehmer, die Agentur dieInteressen des Vertragspartners vorrangig wahrt. Die Agentur haftet für verschuldete, nachweisbareSchäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten, bei nachweisbarer arglistiger Täuschung sowie imFalle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
20.5 Für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung der Agentur auf höchstens auf den nach Art und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden, ohne dass für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn gehaftet wird.
20.6 Die Agentur haftet nicht für das Unterbleiben oder die Verzögerung von Vertragsleistungen und/oder für Schäden, die auf von der Agentur nicht zu vertretende Umstände oder das Unterlassen der Zuarbeit des Vertragspartners zurückzuführen sind.
20.7 Haftungsbeschränkung: Unter allen Umständen ist die maximale Haftung der Agentur, ihrerDirektoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Subunternehmer und verbundenen Unternehmen (“Agentur-Parteien”) gegenüber dem Kunden für Schadenersatz für jegliche und alle Ursachen gleich welcher Art und der maximale Rechtsbehelf des Kunden, unabhängig von der Form der Klage, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf den Nettogewinn der Agentur beschränkt. In keinem Fall haftet die Agentur für verlorene Daten oder Inhalte, entgangene Gewinne,Betriebsunterbrechungen oder für indirekte, zufällige, besondere, Folge-, exemplarische oder Strafschadensersatz-Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit den von der Agentur bereitgestelltenMaterialien oder Dienstleistungen ergeben, selbst wenn die Agentur auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, und ungeachtet des Versagens eines wesentlichen Zwecks eines beschränkten Rechtsmittels.
20.8 Die Dienstleistungen und das Arbeitsprodukt der Agentur werden “so wie sie sind” verkauft. Mit Ausnahme der in Abschnitt 13 dargelegten Garantien gibt die Agentur keine Garantie, weder schriftlich, mündlich, ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die Dienstleistungen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
20.9 Die Agentur haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Dateiimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
20.10 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
20.11 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Agentur insoweit entfällt.
21.1 Dem Vertragspartner ist bekannt und er ist einverstanden damit, dass seitens der Agentur im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verwendet werden.
21.2 Im Rahmen des Vertrages benötigte Unterlagen kann der Vertragspartner nach Ablauf des Vertrages der Agentur binnen eines Monates zurücknehmen. Andernfalls wird die Agentur ohne Absprache zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt
21.3 Die Agentur ist nicht zur Aufbewahrung von Originalunterlagen verpflichtet, kann diese aber ohne anderweitige Absprache aufbewahren.
Die Agentur verstößt nicht gegen diese Vereinbarung, wenn die Agentur aufgrund von Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Hurrikan oder anderen Unwettern, Arbeitskonflikten, Kriegshandlungen,Terrorismus, Aufruhr oder anderen schwerwiegenden zivilen Unruhen, Tod, Krankheit oder Unfähigkeit der Agentur oder aufgrund lokaler, bundesstaatlicher, nationaler oder internationaler Gesetze, staatlicher Anordnungen oder Vorschriften oder anderer Ereignisse, die sich der Kontrolle der Agentur entziehen, nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen oder Teile davon zu erbringen (zusammenfassend als “Ereignis Höherer Gewalt” bezeichnet). Bei Eintritt eines Ereignisses Höherer Gewalt wird die Agentur den Kunden über ihre Unfähigkeit zur Leistungserbringung oder über Verzögerungen bei der Fertigstellung der Dienstleistungen benachrichtigen und Änderungen des Zeitplans für die Fertigstellung der Dienstleistungen vorschlagen.
23.1 Die Agentur ist berechtigt, rechtlich, geschäftlich und/oder technisch fehlerhafte, zweifelhafte oder nicht zumutbare Inhalte und/oder Materialien zurückzuweisen und damit verbundene Aufträge, Leistungen und/oder Projekte abzulehnen bzw. abzubrechen. In diesen Fällen sind Minderungs- oderSchadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für von der Agentur nicht zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
23.2 Etwaige zusätzliche und nicht berechnete Leistungen der Agentur können jederzeit eingestellt werden. Auch in einem solchen Fall sind Schadensersatzansprüche seitens des Vertragspartners ausgeschlossen.
§24 KÜNDIGUNGSRECHT
24.1 Bei einem befristeten Vertrag hat die Agentur und der jeweilige Vertragspartner das Recht, mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende der vertraglichen Laufzeit zu kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
24.2 Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, können beide Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Monats kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
24.3 Ein Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung besteht nur bei grober Pflichtverletzung einer Partei und/oder Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit und wenn eine Partei:
(a) zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt; oder
(b) gegen eine seiner wesentlichen Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus diesem Abkommen verstößt, wobei dieser Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über einen solchen Verstoß behoben wird.
24.4 Im Falle einer Kündigung wird die Agentur für die bis zum Tag der Kündigung erbrachten Leistungen entschädigt in Höhe (a) einer Vorauszahlung, (b) eines anteiligen Anteils der fälligen Gebühren oder (c) eines Stundenhonorars für die von der Agentur oder deren Vertretern bis zum Tag der Kündigung erbrachten Leistungen, je nachdem, welcher Betrag höher ist; und der Kunde hat alle Auslagen,Gebühren und Honorare aus eigener Tasche zu zahlen, zusammen mit allen zusätzlichen Kosten, die bis zum Tag der Kündigung entstanden sind. Im Falle einer Kündigung aus Bequemlichkeit durch denKunden hat der Kunde zusätzlich zu den oben genannten Kosten eine Gebühr für eine vorzeitige Kündigung in Höhe von 10 % der gesamten Projektgebühr zu zahlen. Ebenso erhält der Kunde keine Rechte zur Nutzung der Liefergegenstände, außer mit schriftlicher Zustimmung der Agentur, die nach einer solchen Kündigung erteilt wird.
24.5 Im Falle einer Kündigung aus Bequemlichkeit durch die Agentur oder aus wichtigem Grund durch den Kunden und nach vollständiger Zahlung einer Entschädigung, wie hierin vorgesehen, gewährt dieAgentur dem Kunden dieses Recht und diesen Titel, wie im Projektvertrag vorgesehen, in Bezug auf diejenigen Liefergegenstände, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung gestellt und von ihm akzeptiert wurden.
24.6 Nach Ablauf oder Beendigung der Zusammenarbeit gibt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet sie auf Verlangen der offenlegenden Partei, und (b) bleiben alle Rechte und Pflichten jeder Partei unter diesem Vertrag, mit Ausnahme der Dienstleistungen, erhalten.
24.1 Bei einem befristeten Vertrag hat die Agentur und der jeweilige Vertragspartner das Recht, mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende der vertraglichen Laufzeit zu kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
24.2 Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag bzw Domain, Hosting, Server, SaaS, können beide Parteien mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende eines jeden Monats kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
24.3 Ein Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung besteht nur bei grober Pflichtverletzung einer Partei und/oder Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit und wenn eine Partei:
(a) zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt; oder
(b) gegen eine seiner wesentlichen Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen aus diesem Abkommen verstößt, wobei dieser Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über einen solchen Verstoß behoben wird.
24.4 Im Falle einer Kündigung wird die Agentur für die bis zum Tag der Kündigung erbrachten Leistungen entschädigt in Höhe (a) einer Vorauszahlung, (b) eines anteiligen Anteils der fälligen Gebühren oder (c) eines Stundenhonorars für die von der Agentur oder deren Vertretern bis zum Tag der Kündigung erbrachten Leistungen, je nachdem, welcher Betrag höher ist; und der Kunde hat alle Auslagen,Gebühren und Honorare aus eigener Tasche zu zahlen, zusammen mit allen zusätzlichen Kosten, die bis zum Tag der Kündigung entstanden sind. Im Falle einer Kündigung aus Bequemlichkeit durch denKunden hat der Kunde zusätzlich zu den oben genannten Kosten eine Gebühr für eine vorzeitige Kündigung in Höhe von 10 % der gesamten Projektgebühr zu zahlen. Ebenso erhält der Kunde keine Rechte zur Nutzung der Liefergegenstände, außer mit schriftlicher Zustimmung der Agentur, die nach einer solchen Kündigung erteilt wird.
24.5 Im Falle einer Kündigung aus Bequemlichkeit durch die Agentur oder aus wichtigem Grund durch den Kunden und nach vollständiger Zahlung einer Entschädigung, wie hierin vorgesehen, gewährt dieAgentur dem Kunden dieses Recht und diesen Titel, wie im Projektvertrag vorgesehen, in Bezug auf diejenigen Liefergegenstände, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung gestellt und von ihm akzeptiert wurden.
24.6 Nach Ablauf oder Beendigung der Zusammenarbeit gibt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet sie auf Verlangen der offenlegenden Partei, und (b) bleiben alle Rechte und Pflichten jeder Partei unter diesem Vertrag, mit Ausnahme der Dienstleistungen, erhalten.
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Verweisungsrechts, das nicht auf deutsches Recht verweist.
25.2 Anderes Recht ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Sitz oder Lieferanschrift im Ausland hat.
25.3 Sollte der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein, ist der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz der Agentur.
25.4 Mündliche Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder zu vertraglichen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
25.5 Überschriften: Die Nummerierung und die Überschriften der verschiedenen Abschnitte dienen lediglich der Bequemlichkeit und der Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf den Umfang, dieBedeutung, die Absicht oder die Auslegung der Bestimmungen dieser Vereinbarung, noch erhalten solche Überschriften anderweitige rechtliche Wirkung.
25.6 Salvatorische Klausel: Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages wird nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Unwirksame Bestimmungen sollen durch wirksame Bestimmungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung nahekommt.

Supplementary agreements for each core service
SUPPLEMENTARY AGREEMENT FOR AI & AUTOMATION SERVICES
(Annex to Master Services Agreement)
1. SCOPE OF AI & AUTOMATION SERVICES
1.1 Service Definitions
1.1.1 Core AI Services:
– Custom AI model development
– Machine learning implementation
– Natural language processing
– Computer vision solutions
– Predictive analytics
– Process automation systems
1.2 Implementation Specifications
1.2.1 Development Requirements:
– Data quality standards
– Model accuracy metrics
– Performance benchmarks
– Testing protocols
– Deployment procedures
– Monitoring systems
1.3 Training Data & Model Development
1.3.1 Data Requirements:
– Data ownership clarification
– Usage rights
– Privacy compliance
– Quality standards
– Validation procedures
– Update frequencies
1.4 Performance Standards
1.4.1 Quality Metrics:
– Accuracy thresholds
– Response time requirements
– Availability standards
– Error rate tolerances
– Performance monitoring
– Improvement targets
2. AI-SPECIFIC LEGAL CONSIDERATIONS
2.1 AI Ethics & Compliance
2.1.1 Ethical Guidelines:
– Bias prevention measures
– Fairness assessments
– Transparency requirements
– Human oversight provisions
– Impact assessments
– Regular audits
2.2 AI Liability Framework
2.2.1 Responsibility Allocation:
– Decision-making accountability
– Error responsibility
– Damage compensation
– Insurance requirements
– Risk mitigation measures
CREATIVE DIRECTION & STRATEGY SERVICES AGREEMENT
(Annex to Master Services Agreement)
1. CREATIVE SERVICE SCOPE
1.1 Service Categories
1.1.1 Creative Services:
– Brand strategy development
– Visual identity creation
– Digital design services
– Content strategy
– Creative direction
– Innovation workshops
1.2 Deliverable Specifications
1.2.1 Design Requirements:
– Brand guidelines
– Design systems
– Asset specifications
– Quality standards
– Format requirements
– Usage guidelines
1.3 Approval Process
1.3.1 Review Procedures:
– Revision cycles
– Feedback timeframes
– Approval hierarchies
– Change management
– Final acceptance
– Archive requirements
2. INTELLECTUAL PROPERTY SPECIFICS
2.1 Creative Rights
2.1.1 Ownership Terms:
– Copyright transfer
– Usage rights
– Modification rights
– Geographic limitations
– Time restrictions
– Attribution requirements
2.2 Portfolio Rights
2.2.1 Agency Rights:
– Case study usage
– Portfolio display
– Award submissions
– Promotion rights
– Client references
DIGITAL EXPERIENCE DESIGN AGREEMENT
(Annex to Master Services Agreement)
1. EXPERIENCE DESIGN SCOPE
1.1 Service Elements
1.1.1 Design Services:
– UX/UI design
– Interaction design
– User research
– Prototyping
– Usability testing
– Implementation support
1.2 Technical Requirements
1.2.1 Development Standards:
– Coding guidelines
– Performance criteria
– Security requirements
– Accessibility standards
– Mobile optimization
– Browser compatibility
1.3 Quality Assurance
1.3.1 Testing Requirements:
– Usability testing
– Performance testing
– Security audits
– Cross-device testing
– Accessibility compliance
– Load testing
2. USER EXPERIENCE STANDARDS
2.1 Performance Metrics
2.1.1 Success Criteria:
– Load time standards
– Interaction metrics
– Conversion goals
– User satisfaction
– Error rates
– Analytics implementation
BUSINESS TRANSFORMATION CONSULTING AGREEMENT
(Annex to Master Services Agreement)
1. TRANSFORMATION SERVICES
1.1 Consulting Scope
1.1.1 Service Areas:
– Digital strategy
– Change management
– Process optimization
– Leadership development
– Innovation consulting
– Technology adoption
1.2 Deliverable Framework
1.2.1 Project Outputs:
– Strategy documentation
– Implementation roadmaps
– Training materials
– Process documentation
– Performance metrics
– Progress reports
1.3 Success Metrics
1.3.1 Performance Indicators:
– ROI measurements
– Adoption metrics
– Efficiency gains
– Cost savings
– User satisfaction
– Process improvements
2. IMPLEMENTATION SUPPORT
2.1 Change Management
2.1.1 Support Services:
– Training programs
– Communication planning
– Stakeholder management
– Risk mitigation
– Progress monitoring
– Success measurement
TECHNOLOGY INTEGRATION SERVICES AGREEMENT
(Annex to Master Services Agreement)
1. INTEGRATION SERVICES SCOPE
1.1 Service Categories
1.1.1 Integration Types:
– System integration
– API development
– Cloud migrations
– Database integration
– Legacy system modernization
– Infrastructure optimization
1.2 Technical Requirements
1.2.1 Implementation Standards:
– Architecture specifications
– Security protocols
– Performance requirements
– Scalability standards
– Documentation requirements
– Testing procedures
1.3 Integration Methodology
1.3.1 Process Framework:
– Assessment phase
– Design phase
– Development phase
– Testing phase
– Deployment phase
– Validation phase
2. TECHNICAL SPECIFICATIONS
2.1 Architecture Requirements
2.1.1 System Standards:
– Platform compatibility
– Infrastructure requirements
– Security standards
– Scalability parameters
– Performance metrics
– Monitoring systems
2.2 Quality Assurance
2.2.1 Testing Requirements:
– Unit testing
– Integration testing
– Performance testing
– Security testing
– User acceptance testing
– Load testing
DATA PROCESSING AGREEMENT
(GDPR Compliant – Annex to Master Services Agreement)
1. DATA PROCESSING SCOPE
1.1 Processing Details
1.1.1 Processing Parameters:
– Purpose of processing
– Categories of data
– Duration of processing
– Processing operations
– Technical measures
– Security protocols
1.2 Data Protection Measures
1.2.1 Security Standards:
– Encryption requirements
– Access controls
– Authentication methods
– Monitoring systems
– Backup procedures
– Incident response
1.3 Sub-processor Management
1.3.1 Sub-processing Requirements:
– Approval process
– Compliance verification
– Contract requirements
– Audit rights
– Liability chain
– Termination rights
2. GDPR SPECIFIC REQUIREMENTS
2.1 Data Subject Rights
2.1.1 Rights Management:
– Access requests
– Rectification procedures
– Erasure protocols
– Portability measures
– Objection handling
– Automated decision-making
2.2 Breach Management
2.2.1 Incident Procedures:
– Detection methods
– Notification timeline
– Response protocols
– Documentation requirements
– Mitigation measures
– Prevention strategies
SERVICE LEVEL AGREEMENT
(Annex to Master Services Agreement)
1. SERVICE LEVELS
1.1 Performance Metrics
1.1.1 Service Standards:
– Availability targets
– Response times
– Resolution times
– Performance benchmarks
– Quality metrics
– Monitoring methods
1.2 Priority Levels
1.2.1 Issue Classification:
Priority 1 (Critical):
– Response: 1 hour
– Resolution: 4 hours
– 24/7 support
Priority 2 (High):
– Response: 2 hours
– Resolution: 8 hours
– Business hours +
Priority 3 (Medium):
– Response: 4 hours
– Resolution: 24 hours
– Business hours
Priority 4 (Low):
– Response: 8 hours
– Resolution: 48 hours
– Business hours
1.3 Service Credits
1.3.1 Compensation Structure:
– Calculation method
– Application process
– Credit limits
– Exclusions
– Claim procedures
– Resolution timeline
SUPPORT AND MAINTENANCE AGREEMENT
(Annex to Master Services Agreement)
1. SUPPORT SERVICES
1.1 Support Levels
1.1.1 Support Tiers:
Tier 1 – Basic Support:
– Email support
– Response within 24 hours
– Basic troubleshooting
– Standard documentation
Tier 2 – Enhanced Support:
– Email and phone support
– Response within 8 hours
– Advanced troubleshooting
– Priority handling
Tier 3 – Premium Support:
– 24/7 support
– Response within 1 hour
– Dedicated support team
– Custom solutions
1.2 Maintenance Services
1.2.1 Maintenance Types:
– Preventive maintenance
– Corrective maintenance
– Adaptive maintenance
– Perfective maintenance
2. MAINTENANCE PROCEDURES
2.1 Regular Maintenance
2.1.1 Scheduled Activities:
– Security updates
– Performance optimization
– Bug fixes
– Feature updates
– Documentation updates
– System health checks
2.2 Emergency Maintenance
2.2.1 Emergency Procedures:
– Notification process
– Implementation timeline
– Risk assessment
– Rollback procedures
– Documentation requirements
– Post-mortem analysis
3. SERVICE WINDOWS
3.1 Maintenance Windows
3.1.1 Scheduled Times:
– Regular maintenance: Sundays 00:00-04:00 CET
– Emergency maintenance: As required with notice
– Version updates: Scheduled with client
– System upgrades: Planned maintenance windows
3.2 Change Management
3.2.1 Change Procedures:
– Change request process
– Impact assessment
– Approval workflow
– Implementation planning
– Testing requirements
– Rollback planning